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Die Finanzierungs- und Entgeldsysteme im Gesundheitswesen sind immer
stärker werdenden Veränderungen unterworfen. Dazu zählt
insbesondere die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Der generische
Entwurf für die Rahmenarchitektur zur Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte eröffnet die Möglichkeit, die
Abrechnungsprozesse zwischen den Leistungserbringern und den
Kostenträgern zu flexibilisieren. Stichworte sind u.a. Zuzahlungen,
Selbstbehalte, Hausarztmodelle etc.
Nachfolgend sind einige Änderungen der Rahmenbedingungen im
Gesundheitswesen exemplarisch aufgeführt, die aus der Sicht des
Vertragsmanagements insbesondere Herausforderungen an die Abrechnung
stellen:
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In dem gesamten medizinischen und gesundheitsbezogenen Bereich
wächst die Anzahl der beteiligten Akteure stetig. Wer sind zukünftig
die Leistungserbringer im medizinischen Sinne bzw. im
gesundheitsbezogenen Bereich; wer ist der oder sind die
Kostenträger?
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Telemedizin und eHealth verfügen über wichtige Potenziale, um
die Wertschöpfungsketten in diesem Bereich zu optimieren
bzw. überhaupt erst zu ermöglichen. Die Bündelung von
gesundheitsbezogenen Dienstleistungen über unterschiedliche
Leistungserbringer hinweg, erlaubt neue innovative Produkte, deren
integrierte Abrechnung ein konvergentes billing-System
notwendig macht.
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"Der Patient steht bei uns im Mittelpunkt." Ein oft verwendeter
Satz, der erst Realität werden kann, wenn auch die Leistungen
für jeden Patienten/Kunden
individuell abgerechnet werden können.
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In dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
geförderten und von der Timekontor AG organisierten Projekt
NEST bringt die AIS Gruppe verschiedene Querschnittsfunktionen
ein. Neben dem Haupttätigkeitsfeld Abrechnungssysteme, u.a. mit dem
Produkt CoBilAS unserer gleichnamigen Tochterfirma, ist die
AIS Anbieter von unterschiedlichen Dienstleistungen im Bereich
Informationstechnologie, von der Konzeption bis zur Implementierung.
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